Vorstand, 31.05.2018

Kann die HJV-Jugendversammlung erneut nicht stattfinden?

Eigentlich sollte die HJV-Jugendversammlung bereits am 28.4.2018 stattfinden.
Schließlich liegen sehr wichtige Dinge an, die die Mitglieder im HJV eigentlich zu beschließen hätten. So soll es neue Sonderregelungen für die Jugend im HJV geben, oder die Schließung von Jugendstützpunkten, welche den Mitgliedern nicht begründet wurden, das Einstellen eines weiteren/neuen Landestrainers Jugend, die Wahl eines neuen Jugendwartes weiblich, nach deren Nicht-Bestätigung bei der HJV-Mitgliederversammlung usw.
Alles Dinge, die den Jugendsport im HJV nach Vorne bringen sollten oder eben weiter vernachlässigen werden.

Die HJV-Jugendleitung hatte jedoch für die Versammlung im April nicht ordentlich/fristgerecht eingeladen, bzw. hat die Einladungsfrist nicht gekannt und konnte deshalb nicht mehr fristgerecht einladen.
Nun wurde die Versammlung auf den 10.6.2018 verlegt, die wahrscheinlich erneut nicht stattfinden kann.

Die Jugendleitung hat nun wohl erneut nicht formgerecht zur Versammlung eingeladen. Anträge von Vereine sollen nicht zugelassen und nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden sein, obwohl die Jugendleitung laut HJV-Statuten dazu verpflichtet ist. Andere Anträge sollen laut HJV-Jugendleitung nicht frist- und formgerecht bei der Jugendleitung eingegangen sein, weshalb sie nicht als Tagesordnungspunkt aufgenommen wurden, sondern nur unter Vorbehalt.
Darunter ein Antrag, den die Jugendleitung eigentlich hätte selber einreichen sollen. Es geht um den Antrag auf Änderung der Sonderregeln Jugend, die ein Gremium, gemeinsam mit der HJV-Jugendleitung, zusammengestellt hat und von der Jugendleitung selber zur HJV-Jugendversammlung eingereicht werden sollte, was aber nicht geschah.
Andere Tagesordnungspunkte, die laut HJV-Statuten immer auf der Einladung stehen müssen, wurden ebenfalls nicht aufgenommen.
Dies alleine müsste schon ausreichen, um die Versammlung eigentlich erneut nicht stattfinden zu lassen.

Darüber müssen aber andere Gremien entscheiden, bzw. die Mitglieder, die eventuell am 10.6.2018 dann umsonst zur HJV-Jugendversammlung anreisen, weil dann dort die Nichtigkeit der Versammlung verkündet werden muss. Wäre ja auch nicht das erste Mal im HJV, dass man umsonst zu einer Versammlung anreist, die dann nicht stattfinden durfte/konnte.

Es gibt dazu bereits einen Antrag eines Vereines beim HJV-Rechtsausschuss (nein - nicht von Kim-Chi Wiesbaden), auf Nichtigkeit der Einladung zur Jugendversammlung, wegen diverser Verstöße, unter anderem wegen dem nicht zulassen eines Antrags zur Jugendversammlung,- nämlich einen Antrag auf Abwahl der HJV-Jugendleitung.

Ob dieses Verhalten und Vorgehen der HJV-Jugendleitung, nicht nur in diesem Fall, gut für den verband ist oder nicht, müssen die Mitglieder auf den HJV-Versammlungen entscheiden, wenn denn mal eine stattfindet und man dort dann auch mal über die "Schwächen" der Jugendleitung berichten kann/darf (zugelassen wird).

Wir werden hoffentlich rechtzeitig vor der Jugendversammlung am 10.6.2018 vom HJV-Präsidium erfahren, ob die Jugendversammlung denn stattfinden darf/kann und wenn ja, ob die Beschlüsse dieser Versammlung dann nicht im Nachgang wieder rückgängig gemacht werden müssen, weil eben dagegen bereits ein Antrag vorliegt.

Es bleibt spannend im HJV